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Beglaubigungen von Fotokopien
Die Beglaubigung einer Fotokopie ist die Bestätigung der Übereinstimmung der Ablichtung eines Originaldokuments mit dem Original durch einen amtlichen Beglaubigungsvermerk.
Bei der Beglaubigung einer Fotokopie wird das Originaldokument mit der davon gefertigten Kopie verglichen und mit einem Beglaubigungsvermerk versehen. Die so beglaubigte Kopie tritt im allgemeinen Rechtsverkehr an die Stelle des Originals. Nicht beglaubigt werden unter anderem:
- Mehrseitige Abschriften und Kopien, wenn die Bindung des Schriftstückes zerstört ist
- die Beglaubigung von Schriftstücken in einer anderen Sprache als der polnischen, deutschen, französischen oder englischen Sprache
- Kopien von Schriftstücken, die Änderungen wie Durchstreichungen oder Ergänzungen enthalten, die im Original nicht vorhanden sind
- Kopien eines Originaldokuments, das den Anschein erweckt, als sei es verändert oder ge- bzw. verfälscht worden
Die Gebühr für die Beglaubigung ist ortsabhängig. Einzelheiten finden Sie hier: Link