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Anerkennung deutscher Zeugnisse in Polen
Bevor ein deutsches Zeugnis in Polen zwecks Aufnahme eines Studiums verwendet werden kann, ist ein zweistufiges Anerkennungsverfahren zu durchlaufen.
a) Apostille
Um in Polen anerkannt werden zu können, benötigen deutsche Zeugnisse eine Apostille von der zuständigen deutschen Stelle. Die Apostille wird in dem Bundesland angebracht, in dem das Zeugnis ausgegeben wurde. Die zuständige Behörde ist je nach Bundesland verschieden, in der Regel ist es die Behörde für Inneres.
b) Nostrifizierung
Zusätzlich bedarf es oft der Nostrifizierung des deutschen Zeugnisses, damit es im polnischen Rechtsbereich anerkannt wird. Bei Zeugnissen wird die Nostrifizierung (nostryfikacja) von dem polnischen Bildungskurator (kurator oświaty) durchgeführt, in dessen Amtsbezirk der Zeugnisinhaber seinen Wohnsitz hat. In Ermangelung eines polnischen Wohnsitzes ist der Bildungskurator zuständig, in dessen Bezirk das Zeugnis verwendet werden soll.
Aufgrund internationaler und bilateraler Abkommen werden bestimmte Arten von Zeugnissen in Polen direkt anerkannt (z.B. Abiturzeugnisse einiger OECD-Länder, IB-Zeugnisse (International Baccalaureate), EB (European Baccalaureate)). Nähere Informationen erteilt das Polnische Ministerium für Bildung und Wissenschaft.