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Zustellungen im öffentlich-rechtlichen Bereich

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Sie möchten ein Schriftstück aus dem Verwaltungs-, Steuer-, Zoll- oder Sozialbereich an eine polnische Adresse zustellen?

Zustellungen aus dem öffentlich-rechtlichen Bereich erfolgen durch die erlassende Behörde direkt per internationalem Einschreiben und Rückschein.

In Polen kann die Zustellung aufgrund gemeinschaftsrechtlicher, zwischenstaatlicher oder nationaler (vgl. § 9 VwZG, in Kraft seit dem 01.02.2006) Regelungen erfolgen.

Das macht Zustellungsersuchen an die deutschen Vertretungen in Polen in der Regel entbehrlich. Eingehende Ersuchen werden daher an die ersuchende Inlandsbehörde zurückgesandt, mit der Bitte, selbst tätig zu werden.

Soweit Sie weitere Amtshilfeersuchen mit der Bitte um Zustellung über die deutschen Auslandsvertretungen stellen, können diese nur erledigt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für Amtshilfe vorliegen.


Haftungsausschluss: Alle Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblattes. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

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