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Ermittlungen in Unterhaltssachen
Sie möchten
- die Anschrift eines Unterhaltsschuldners in Polen ermitteln?
- die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Unterhaltsschuldners in Polen prüfen?
- einen bestehenden Unterhaltsanspruch geltend machen?
Zur Vereinfachung des innereuropäischen Rechtsverkehrs ist am 18.06.2011 die EG-Unterhaltsverordnung in Kraft getreten. Diese erleichtert für Unterhaltsberechtigte die europaweite Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen, somit auch zwischen Polen und Deutschland.
Als zentrale Stelle in Deutschland ist das Bundesamt für Justiz (BfJ) zuständig, in Polen nimmt das Justizministerium die Aufgabe wahr.
Die EG-Unterhaltsverordnung findet Anwendung auf Unterhaltspflichten, die auf einem Familien-, Verwandtschafts-, oder eherechtlichen Verhältnis oder auf Schwägerschaft beruhen.
Für den Verfahrensablauf ist zwischen ein- und ausgehenden Gesuchen zu unterscheiden. Eingehende Gesuche sind solche, bei denen der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat und deshalb sein Antrag aus dem Ausland eingeht. Bei ausgehenden Gesuchen hat der Antragsteller seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland und richtet seinen Antrag in das Ausland.
Haftungsausschluss: Alle Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblattes. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
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Die Zuständigkeit für ausgehende Ersuchen zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen liegt beim Bundesamt für Justiz in Bonn.