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Kontakt zu polnischen Standesämtern
Sie möchten die Adresse eines polnischen Standesamts ermitteln?
Auf der Website der polnischen Standesämter können Sie unter diesem Link die Adressen der zuständigen Standesämter im gesuchten polnischen Ort finden.
Sie möchten eine polnische Personenstandsurkunde beschaffen?
Bitte entnehmen Sie die erforderlichen Informationen zur Urkundenbeschaffung unserem Merkblatt.
Ferner stellen wir für Sie ein Antragformular zur Beschaffung einer Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde bereit.
Personenstandsurkunden, die nicht älter als 100 Jahre sind, können Sie unmittelbar bei den Standesämtern anfordern.
Sie möchten eine deutsche Personenstandsurkunde an ein polnisches Standesamt weiterleiten?
In Artikel 1 des für Deutschland und Polen geltenden CIEC-Übereinkommens Nr. 3 („Übereinkommen über den internationalen Austausch von Auskünften in Personenstandsangelegenheiten“ vom 04.09.1958) ist als internationale Ausnahmevereinbarung der unmittelbare Weg für Mitteilungen von Standesamt zu Standesamt vorgesehen.
Ziffer 65.7.3 PStG-VwV erlaubt den deutschen Standesämtern zudem, direkten Schriftverkehr mit ausländischen Vertretungen zu führen (in Ihrem Fall: die polnischen Auslandsvertretungen in Deutschland) soweit es sich um die Übermittlung von Personenstandsurkunden (nicht: amtliche Mitteilungen) handelt. Die Adressen polnischer Auslandsvertretungen finden Sie immer aktuell auf der deutschen Version der Internetseite der polnischen Botschaft in Berlin unter dem Reiter „Konsularinformationen“.
Ergänzend: Spiegelbildlich leiten deutsche Auslandsvertretungen in Polen bereits die übersandten Urkunden polnischer Standesämter nach Deutschland weiter.
Weitere Informationen
Auf den Seiten der polnischen Botschaft in Berlin finden Sie viele Informationen zu Politik, Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft sowie konsularischen Fragen.