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KfZ-Halterermittlung

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Sie möchten in Erfahrung bringen, wer Halter eines Kraftfahrzeuges mit polnischem Kennzeichen ist oder ob ein Fahrzeug in Polen noch zugelassen ist?

Der effiziente Halterdatenaustausch mit Polen ist noch nicht Gegenstand einer zwischenstaatlichen Regelung, wie sie mit Österreich, der Schweiz oder den Niederlanden besteht.

Nach Angaben des polnischen Ministeriums für Digitalisierung sollen Anfragen zu Halterermittlungen in Polen auf direktem Wege an das zuständige Zentrale Informationsbüro (Centralny Ośrodek Informatyki) erfolgen. Verwenden Sie bitte den entsprechenden Antrag „Halterermittlung“, den sie unten unter weitere Informationen herunterladen können.

Das Antragsformular ist z.Zt. nur in polnischer Sprache verfügbar

Der Antrag ist leserlich (in Druckbuchstaben) auszufüllen, u.a. folgende Angaben sind in den entsprechenden Feldern zu machen:

  • Angaben zum Antragsteller
  • Grund für die Beantragung (z.b. Verfahren mit Aktenzeichen, rechtliches Interesse)
  • Verwendungszweck für die Daten und/oder rechtliches Interesse; Rechtsgrundlage
  • Angaben, die das Auffinden der erforderlichen Daten ermöglichen (Namen, Kennzeichen, VIN-Nr. etc.)
  • Art und Umfang der benötigten Daten

Für die Bearbeitung der Halterermittlung erheben die polnischen Behörden Gebühren; die Gebühr beträgt derzeit 30,40 polnische Zloty (PLN). Der Betrag ist auf folgendes Konto zu überweisen :

Bankverbindung:
BGK o/Warszawa
IBAN:
IBAN: PL 52 1130 1017 0020 1232 2420 0001
BIC:
GOSKPLPW
Zweck
CEPiK – opłata za udostępnienie danych

Der Antrag mit dem Zahlungsbeleg ist an folgende Adresse zu richten:

Centralny Ośrodek Informatyki, Oddział w Poznaniu
ul. Szyperska 14
61-754 Poznań
Tel.: +48 - 61 415 19 46
Tel./Fax: +48 - 61 666 11 42

Haftungsausschluss: Alle Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblattes. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

Weitere Informationen

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