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Visa mit ERASMUS/DAAD-Stipendium

31.07.2024 - Artikel

Grundsätzliche Hinweise

  • Für Visabeantragungen ist allein die Visastelle der Botschaft in Warschau zuständig. Die Generalkonsulate der Bundesrepublik Deutschland in Krakau, Breslau und Danzig stellen keine Visa aus und erteilen auch keine Informationen zur Visabeantragung.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie zur Antragstellung persönlich, mit allen erforderlichen Unterlagen, in die Botschaft kommen müssen. Vereinbaren Sie hierzu einen Termin über unser Terminvergabesystem im Internet. Bitte planen Sie ein, dass die Bearbeitungszeit nach Antragstellung i.d.R. mehrere Wochen beträgt.

  • Ihr Antrag kann nur angenommen werden, wenn die Unterlagen vollständig vorliegen. Die Unterlagen sind im Original mit jeweils einer Kopie vorzulegen. Fremdsprachige Unterlagen (mit Ausnahme von Englisch), sofern unten angegeben, sind mit amtlicher deutscher Übersetzung vorzulegen.

  • Für die Bearbeitung eines Visumantrages mit Stipendium wird keine Gebühr erhoben.

Allgemeine Informationen

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel mindestens eine (1) Woche, kann sich in Einzelfällen aber auf mehrere Wochen erhöhen. Sobald eine Entscheidung vorliegt, wird der Antragsteller umgehend von der Botschaft informiert. Zur Entlastung der Visastelle wird dringend gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen, da diese die allgemeine Bearbeitung von Visumanträgen verzögert.

Sachstandsanfragen werden daher grundsätzlich nicht beantwortet!

Nach positiver Entscheidung über den Antrag, werden Sie aufgefordert einen bestehenden Reiseversicherungsschutz für den Gültigkeitszeitraum des Visums nachzuweisen, bevor das Visum ausgehändigt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Visum persönlich entgegennehmen müssen.

Bitte achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrages führen.

Die Botschaft behält sich das Recht vor, zusätzliche Unterlagen anzufordern.

Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen.

Checkliste

  • Ein (1) Antragsformular einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • Ein (1) aktuelles biometrisches Passbild (Format: siehe Foto-Mustertafel)
  • Gültiger Reisepass (eigenhändig unterschrieben und mit noch mind. zwei (2) komplett freien Seiten)
  • Eine (1) einfache Kopie der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses
  • Nachweis des gewöhnlichen und legalen Aufenthaltes in Polen durch polnische Aufenthaltsgenehmigung (z.B. Visum/Aufenthaltskarte), gültig seit mindestens 3 Monaten, mit einer (1) Kopie.
    In Einzelfällen können weitere Nachweise zum gewöhnlichen Aufenthalt (z.B. Kontoauszüge, ZUS-Abrechnungen, Mietverträge, etc.) nötig sein.
  • Letzte Meldebescheinigung in Polen, mit einer (1) Kopie
  • Nachweis der deutschen Hochschule über die Zulassung zum Studium, mit einer (1) Kopie

    oder
  • Praktikumsvertrag, mit Angabe der wöchentlichen Arbeitszeit, Aufgaben und Bestätigung über Vergütung mit deutschem Mindestlohn, mit einer (1) Kopie
  • Polnischer Studentenausweis, mit einer (1) Kopie
  • aktuelle Bescheinigung der polnischen Hochschule über den Studentenstatus (mit Angabe des Studienjahres, der Studienrichtung, Stipendienzusage, Höhe und Zeitraum des Stipendiums sowie Angabe, an welcher deutschen Hochschule, bzw. Praktikumsbetrieb der Aufenthalt erfolgen soll, mit einer (1) Kopie.
    Die Bestätigung der polnischen Hochschule muss in englischer Sprache ausgestellt sein.
  • Im Falle eines Studienaufenthaltes: Finanzierungsnachweis, wenn das Stipendium nicht mindestens 934,- Euro abdeckt, mit einer (1) Kopie.
    Der Nachweis kann erbracht werden:

    - durch eine förmliche Verpflichtungserklärung nach §§ 66 bis 68 des Aufenthaltsgesetzes, in der sich eine dritte Person schriftlich zur Übernahme der Kosten verpflichtet (Ausländerämter und Meldebehörden in Deutschland halten dafür entsprechende Formulare bereit)

    oder

    - durch Nachweis eines Guthabens bei einer deutschen Bank in der Form eines Sperrkontos in Höhe des Differenzbetrages zum Stipendium bis mindestens 992,- Euro pro Monat.

    Weitere Informationen zur Eröffnung eines Sperrkontos in Deutschland und zu den verschiedenen Anbietern geeigneter Sperrkonten finden Sie auf unserer Webseite unter: „Eröffnung Sperrkonto in Deutschland für Studenten vor der Einreise“.

    Einige Anbieter von Sperrkonten verlangen, dass Ihre Unterschrift auf dem Antrag zur Kontoeröffnung von einer deutschen Auslandsvertretung beglaubigt wird. Verlangt der von Ihnen ausgewählte Anbieter diese Beglaubigung, so bitten wir um eine gesonderte Terminvereinbarung hierfür. Die unterschriebenen Unterlagen werden dann von uns einbehalten und an das Geldinstitut in Deutschland per Einschreiben übersandt. Hierfür werden Auslagen in Höhe von 30,- PLN erhoben. Für die Unterschriftsbeglaubigung ist außerdem eine Gebühr von derzeit ca. 265,- PLN zu zahlen. Dem Antrag an das Geldinstitut müssen Nachweise über die Herkunft des einzuzahlenden Geldes (sogenannte „Mittelherkunft“) sowie einfache Kopien Ihrer Zulassungsbescheinigung und Ihres Reisepasses beiliegen.

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