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Au-Pair Visum
Grundsätzliche Hinweise
- Für Visabeantragungen ist allein die Visastelle der Botschaft in Warschau zuständig. Die Generalkonsulate der Bundesrepublik Deutschland in Krakau, Breslau und Danzig stellen keine Visa aus und erteilen auch keine Informationen zur Visabeantragung.
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Bitte beachten Sie, dass Sie zur Antragstellung persönlich, mit allen erforderlichen Unterlagen, in die Botschaft kommen müssen. Vereinbaren Sie hierzu einen Termin über unser Terminvergabesystem im Internet. Bitte planen Sie ein, dass die Bearbeitungszeit nach Antragstellung i.d.R. mehrere Wochen beträgt.
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Ihr Antrag kann nur angenommen werden, wenn die Unterlagen vollständig vorliegen. Die Unterlagen sind im Original mit jeweils einer Kopie vorzulegen. Fremdsprachige Unterlagen (mit Ausnahme von Englisch), sofern unten angegeben, sind mit amtlicher deutscher Übersetzung vorzulegen.
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Für die Bearbeitung eines Visumantrages wird eine Gebühr in Höhe von ca. 400 Zloty (75,- Euro wechselkursabhängig) erhoben. Die Gebühr ist bei Antragstellung in polnischen Zloty in bar zu entrichten. Es handelt sich um eine Bearbeitungsgebühr. Ein Erstattungsanspruch im Fall einer Ablehnung oder Rücknahme des Antrages besteht nicht.
Allgemeine Informationen
Gute Grundkenntnisse der deutschen Umgangssprache sind unbedingt notwendig (mindest. A1 nach dem europäischen Referenzrahmen). Das bedeutet, Sie müssen bereits über ein gutes Hörverständnis verfügen und in der Lage sein, einfache Dialoge ohne Nachfragen zu führen. Daneben sollten Sie glaubhaft darlegen können, dass die Motivation für Ihren geplanten Au-pair-Aufenthalt die Vervollkommnung dieser Sprachkenntnisse im deutschen Lebens- und Kulturkreis ist.
Bei Beginn der Au-pair-Beschäftigung müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. Die Antragstellung muss vor dem 27. Geburtstag erfolgen.
Sie können eine Au-pair-Vermittlungsagentur einschalten oder sich selbst um eine Stelle bei einer Gastfamilie bemühen. In der Gastfamilie muss tatsächlich Deutsch als Muttersprache oder (in Ausnahmefällen) als Umgangssprache gesprochen werden.
Die Anträge werden der zuständigen Ausländerbehörde und ggf. der Bundesagentur für Arbeit zur Stellungnahme übersandt. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel mindestens vier (4) Wochen, kann sich in Einzelfällen aber auf mehrere Monate erhöhen. Sobald eine Entscheidung vorliegt, wird der Antragsteller umgehend von der Botschaft informiert. Zur Entlastung der Visastelle wird dringend gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen, da diese die allgemeine Bearbeitung von Visumanträgen verzögert. Sachstandsanfragen werden daher grundsätzlich nicht beantwortet!
Nach positiver Entscheidung über den Antrag, werden Sie aufgefordert einen bestehenden Reiseversicherungsschutz für den Gültigkeitszeitraum des Visums nachzuweisen, bevor das Visum ausgehändigt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Visum persönlich entgegennehmen müssen.
Bitte achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrages führen.
Die Botschaft behält sich das Recht vor, zusätzliche Unterlagen anzufordern.
Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen.
Checkliste
- Ein (1) Antragsformular einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- Ein (1) aktuelles biometrisches Passbild (Format: siehe Foto-Mustertafel)
- Gültiger Reisepass (eigenhändig unterschrieben und mit noch mind. zwei (2) komplett freien Seiten)
- Eine (1) einfache Kopie der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses
- Nachweis des gewöhnlichen und legalen Aufenthaltes in Polen durch polnische Aufenthaltsgenehmigung (z.B. Visum/Aufenthaltskarte), gültig seit mindestens 3 Monaten, mit einer (1) Kopie.
In Einzelfällen können weitere Nachweise zum gewöhnlichen Aufenthalt (z.B. Kontoauszüge, ZUS-Abrechnungen, Mietverträge, etc.) nötig sein. - Letzte Meldebescheinigung in Polen, mit einer (1) Kopie
- Von beiden Seiten unterschriebener Au-Pair-Vertrag, mit einer (1) Kopie
- Aktueller Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf mind. A1-Niveau, von einer ALTE-zertifizierten Sprachinstitution, mit einer (1) Kopie
- Lückenloser Lebenslauf
- Vollständig, von der Gastfamilie, ausgefüllter Fragebogen