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Visum zur Aufnahme einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit
Grundsätzliche Hinweise
- Für Visabeantragungen ist allein die Visastelle der Botschaft in Warschau zuständig. Die Generalkonsulate der Bundesrepublik Deutschland in Krakau, Breslau und Danzig stellen keine Visa aus und erteilen auch keine Informationen zur Visabeantragung.
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Bitte beachten Sie, dass Sie zur Antragstellung persönlich, mit allen erforderlichen Unterlagen, in die Botschaft kommen müssen. Vereinbaren Sie hierzu einen Termin über unser Terminvergabesystem im Internet. Bitte planen Sie ein, dass die Bearbeitungszeit nach Antragstellung i.d.R. mehrere Wochen beträgt.
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Ihr Antrag kann nur angenommen werden, wenn die Unterlagen vollständig vorliegen. Die Unterlagen sind im Original mit einer Kopie vorzulegen. Fremdsprachige Unterlagen (mit Ausnahme von Englisch), sofern unten angegeben, sind mit amtlicher deutscher Übersetzung vorzulegen.
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Für die Bearbeitung eines Visumantrages zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit wird eine Gebühr in Höhe von ca. 400 Zloty (75,- Euro wechselkursabhängig) erhoben. Die Gebühr ist bei Antragstellung in polnischen Zloty in bar zu entrichten. Es handelt sich um eine Bearbeitungsgebühr. Ein Erstattungsanspruch im Fall einer Ablehnung oder Rücknahme des Antrages besteht nicht.
Allgemeine Informationen
Ein Aufenthaltstitel zum Zwecke der selbständigen Tätigkeit kann erteilt werden, wenn:
- ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis besteht
- die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und
- die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.make-it-in-germany.com
Die Anträge werden der zuständigen deutschen Ausländerbehörde sowie weiteren Behörden und Vertretern von Interessenverbänden zur Stellungnahme übersandt. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel zwei (2) bis vier (4) Monate, kann sich in Einzelfällen aber auf mehrere Monate erhöhen. Sobald eine Entscheidung vorliegt, wird der Antragsteller umgehend von der Botschaft informiert. Zur Entlastung der Visastelle wird dringend gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen, weil diese die Bearbeitung der Visumanträge verzögern. Sachstandsanfragen werden daher grundsätzlich nicht beantwortet!
Nach positiver Entscheidung über den Antrag, werden Sie aufgefordert einen bestehenden Reiseversicherungsschutz für den Gültigkeitszeitraum des Visums nachzuweisen, bevor das Visum ausgehändigt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Visum persönlich entgegennehmen müssen.
Bitte achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrages führen.
Die Botschaft behält sich das Recht vor, zusätzliche Unterlagen anzufordern.
Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen.
Checkliste
- Ein (1) Antragsformular einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- Ein (1) aktuelles biometrisches Passbild (Format: siehe Foto-Mustertafel)
- Gültiger Reisepass (eigenhändig unterschrieben und mit noch mind. zwei (2) komplett freien Seiten)
- Eine (1) einfache Kopie der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses
- Nachweis des gewöhnlichen und legalen Aufenthaltes in Polen durch polnische Aufenthaltsgenehmigung (z.B. Visum/Aufenthaltskarte), gültig seit mindestens 3 Monaten, mit einer (1) Kopie.
In Einzelfällen können weitere Nachweise zum gewöhnlichen Aufenthalt (z.B. Kontoauszüge, ZUS-Abrechnungen, Mietverträge, etc.) nötig sein. - Letzte Meldebescheinigung in Polen, mit einer (1) Kopie
- Firmenprofil (nicht für Freiberufler), mit einer (1) Kopie (auf Deutsch)
- Businessplan (nicht für Freiberufler), mit einer (1) Kopie (auf Deutsch)
- Geschäftskonzept (nicht für Freiberufler), mit einer (1) Kopie (auf Deutsch)
- Kapitalbedarfsplan (nicht für Freiberufler), mit einer (1) Kopie (auf Deutsch)
- Finanzierungsplan bzw. –nachweis, mit einer (1) Kopie (auf Deutsch)
- Marketingstrategie, mit einer (1) Kopie (auf Deutsch)
- Ertragsvorschau, mit einer (1) Kopie (auf Deutsch)
- Tabellarischer lückenloser Lebenslauf (beruflicher Werdegang, akademischer Werdegang, Referenzen etc.), mit einer (1) Kopie (auf Deutsch)
- Qualifikationsnachweise, ggf. Universitätsdiplom (Original, ggf. Übersetzung, ggf. mit Apostille), mit einer (1) Kopie
- Zusatzangaben über Anzahl der voraussichtlich entstehenden Arbeitsplätze und Anzahl der voraussichtlich entstehenden Ausbildungsplätze, mit einer (1) Kopie (auf Deutsch)
- falls möglich: Erläuterung, inwiefern die Bereiche Innovation und Forschung von dem Vorhaben positiv beeinflusst werden, mit einer (1) Kopie (auf Deutsch)
- ggf. Berufserlaubnis (sofern erforderlich, bspw. Anwaltszulassung, Approbation), mit einer (1) Kopie
- falls vorhanden: Mietvertrag oder Nachweis über Wohnungseigentum, mit einer (1) Kopie
- falls vorhanden: Nachweis über den (künftigen) Hauptwohnsitz in Deutschland (Meldebestätigung oder Mietvertrag und Einzugsbestätigung), mit einer (1) Kopie
- Selbstständige über 45 Jahre:
Wenn Sie älter als 45 Jahre sind, müssen Sie zusätzlich eine angemessene Altersversorgung nachweisen.
z. B. Versicherungsangebot über eine private Rentenversicherung oder Lebensversicherung, eigenes Vermögen, Betriebsvermögen, mit einer (1) Kopie