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Befreiung von Visagebühren für ukrainische Staatsangehörige

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Ab dem 1. November sind ukrainische Staatsangehörige von Visagebühren für nationale deutsche Visa befreit.

Ab dem 1. November 2014 sind ukrainische Staatsangehörige von Visagebühren für nationale deutsche Visa befreit.

Im Rahmen einer Gegenseitigkeitsabsprache haben die Regierung der Ukraine und die Bundesregierung vereinbart, auf Visagebühren für nationale Visa zu verzichten.

Ukrainische Staatsangehörige, die ein nationales Visum für Deutschland beantragen, sind von den Visagebühren befreit.

Deutsche Staatsangehörige erhalten nationale ukrainische Visa ebenfalls gebührenfrei.

Kurzfristige Visa (sog. Schengenvisa) sind von der Befreiung nicht betroffen und nach wie vor kostenpflichtig.


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