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Visa Information System – VIS

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Seit dem 11. Oktober 2011 ist das Visa Information System (VIS) der Schengener Staaten in Betrieb. In der Republik Polen erfolgt die Verbindung der konsularischen Vertretungen der Schengener Staaten mit der zentralen VIS-Datenbank am 20. November 2015.

Das VIS ist ein System für den Austausch von Visa-Daten zwischen den Schengener Staaten. Die Hauptziele des VIS bestehen darin, die Verfahren der Visumbeantragung zu vereinfachen, Kontrollen an den Außengrenzen zu erleichtern und die Sicherheit - auch für den Antragsteller - zu erhöhen.

Seit dem 11. Oktober 2011 ist das Visa-Informationssystem (VIS) der Schenger Staaten in Betrieb. Schrittweise werden die Visastellen der Schengener Staaten an das VIS angeschlossen.

Zur Umsetzung des VIS werden konsularische Vertretungen und Grenzübergangsstellen des Schengen-Raums mit der zentralen VIS-Datenbank verbunden.

Durch das VIS ergeben sich einige Änderungen:

  • Antragsteller müssen zur ersten Beantragung eines Visums persönlich erscheinen, damit biometrische Daten erfasst werden können: Vom Antragsteller werden zehn Fingerabdrücke und ein Foto erfasst.
  • Bei nachfolgenden Anträgen innerhalb von fünf Jahren können die in der VIS-Datei gespeicherten Fingerabdrücke jedoch wieder verwendet werden, so dass eine persönliche Vorsprache dann entfallen kann.
  • Bei der Einreise in die Schengener Staaten haben die Grenzbehörden die Möglichkeit, die Identität des Reisenden durch Zugriff auf das VIS zu überprüfen.

Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission.

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