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Flughafentransitvisum

Airbus A330-200F

Airbus A330-200F, © dpa/pa

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Für die große Mehrzahl ausländischer Reisender gilt das sogenannte „Transitprivileg“: Wenn beim Zwischenstopp auf einem deutschen Flughafen der internationale Transitbereich nicht verlassen wird und das Endreiseziel in einem Land außerhalb des Schengen-Raums liegt.

Für die große Mehrzahl ausländischer Reisender gilt das sogenannte „Transitprivileg“: Wenn beim Zwischenstopp auf einem deutschen Flughafen der internationale Transitbereich nicht verlassen wird und das Endreiseziel in einem Land außerhalb des Schengen-Raums liegt, wird für den Transitaufenthalt kein Visum benötigt.

Für bestimmte Staatsangehörige ist beim Transit über einen deutschen Flughafen jedoch in jedem Fall ein Flughafentransitvisum (Visumkategorie „A“) erforderlich.

Eine aktuelle Liste der Länder, deren Staatsangehörige ein Flughafentransitvisum benötigen sowie weiterführende Informationen zum Flughafentransitvisum finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.

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