Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Visum zum Sprachkurs

Artikel

Grundsätzliche Hinweise

  • Für Visabeantragungen ist allein die Visastelle der Botschaft in Warschau zuständig. Die Generalkonsulate der Bundesrepublik Deutschland in Krakau, Breslau und Danzig stellen keine Visa aus und erteilen auch keine Informationen zur Visabeantragung.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie zur Antragstellung persönlich, mit allen erforderlichen Unterlagen, in die Botschaft kommen müssen. Vereinbaren Sie hierzu einen Termin über unser Terminvergabesystem im Internet. Bitte planen Sie ein, dass die Bearbeitungszeit nach Antragstellung i.d.R. mehrere Wochen beträgt.

  • Ihr Antrag kann nur angenommen werden, wenn die Unterlagen vollständig vorliegen. Die Unterlagen sind im Original mit jeweils einer Kopie vorzulegen. Fremdsprachige Unterlagen sind mit amtlicher deutscher Übersetzung vorzulegen.

  • Für die Bearbeitung eines Visumantrages wird eine Gebühr in Höhe von ca. 400 Zloty (75,- Euro wechselkursabhängig) erhoben. Die Gebühr ist bei Antragstellung in polnischen Zloty in bar zu entrichten. Es handelt sich um eine Bearbeitungsgebühr. Ein Erstattungsanspruch im Fall einer Ablehnung oder Rücknahme des Antrages besteht nicht.

Allgemeine Informationen

Wichtiger Hinweis:

Es ist zu unterscheiden, ob der Sprachkurs zur Vorbereitung eines Studiums belegt werden soll oder ob es sich um einen für sich alleine stehenden Intensivsprachkurs handelt, der nicht der unmittelbaren Studienvorbereitung dient.

Im ersten Fall muss der Visumsbewerber (bei entsprechender Antragstellung) die Bundesrepublik Deutschland zwischen dem Sprachkurs und der Aufnahme des Studiums nicht wieder verlassen.

Im zweiten Fall sollte es sich um einen Intensivsprachkurs im Sinne des Aufenthaltsgesetzes handeln. Es muss in der Regel ein täglicher Unterricht mit mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche stattfinden. Abend- und Wochenendkurse sind nicht ausreichend. Der Sprachkurs muss auf den Erwerb umfassender deutscher Sprachkenntnisse gerichtet und seine Dauer von vorneherein zeitlich begrenzt sein.

Die Anträge werden der zuständigen Ausländerbehörde zur Stellungnahme übersandt. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel mindestens vier (4) Wochen, kann sich in Einzelfällen aber auf mehrere Monate erhöhen. Sobald eine Entscheidung vorliegt, wird der Antragsteller umgehend von der Botschaft informiert. Zur Entlastung der Visastelle wird dringend gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen, da diese die allgemeine Bearbeitung von Visumanträgen verzögert.

Nach positiver Entscheidung über den Antrag, werden Sie aufgefordert einen bestehenden Reiseversicherungsschutz für den Gültigkeitszeitraum des Visums nachzuweisen, bevor das Visum ausgehändigt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Visum persönlich entgegennehmen müssen.

Bitte achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrages führen.

Die Botschaft behält sich das Recht vor, zusätzliche Unterlagen anzufordern.

Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen.

Checkliste

  • Ein (1) Antragsformular einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • Ein (1) aktuelles biometrisches Passbild (Format: siehe Foto-Mustertafel)
  • Gültiger Reisepass (eigenhändig unterschrieben und mit noch mind. zwei (2) komplett freien Seiten)
  • Eine (1) einfache Kopie der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses
  • Nachweis des gewöhnlichen und legalen Aufenthaltes in Polen durch polnische Aufenthaltsgenehmigung (z.B. Visum/Aufenthaltskarte), gültig seit mindestens 3 Monaten, mit einer (1) Kopie.
    In Einzelfällen können weitere Nachweise zum gewöhnlichen Aufenthalt (z.B. Kontoauszüge, ZUS-Abrechnungen, Mietverträge, etc.) nötig sein.
  • Letzte Meldebescheinigung in Polen, mit einer (1) Kopie
  • Vorbildungsnachweise einschließl. Abschlusszeugnis und ggf. Diplom sowie Nachweise über den beruflichen Werdegang, mit einer (1) Kopie
  • Einladung der Sprachschule mit Angaben über Kursort, Kursniveau und Kursdauer, mit einer (1) Kopie
  • selbstverfasstes Motivationsschreiben in deutscher Sprache, insbesondere zu den Gründen einen Sprachkurs in Deutschland zu belegen und Zukunftsperspektiven
  • Nachweise über bereits vorhandene Sprachkenntnisse (grundsätzlich mind. A2/B1), mit einer (1) Kopie
  • ggf.: Nachweis der Begleichung der Gebühr für den Sprachkurs, mit einer (1) Kopie
  • Falls Sie ein Stipendium (DAAD, Erasmus) bekommen haben, werden als Finanzierungsnachweis Ihre Stipendienzusage und Stipendienurkunde benötigt, mit einer (1) Kopie
  • Nachweis der Finanzierung des Aufenthalts in Höhe von mindestens 947,- Euro monatlich; der Nachweis kann erbracht werden

    - durch ein Stipendium i. H. v. mindestens 947,- Euro monatlich (falls das Stipendium niedriger ist, muss der Differenzbetrag entsprechend einer der folgenden Alternativen nachgewiesen werden), mit einer (1) Kopie

    oder

    - durch eine förmliche Verpflichtungserklärung nach §§ 66 bis 68 des Aufenthaltsgesetzes, in der sich eine dritte Person schriftlich zur Übernahme der Kosten verpflichtet (Ausländerämter und Meldebehörden in Deutschland halten dafür entsprechende Formulare bereit), mit einer (1) Kopie

    oder

    - durch Nachweis eines Guthabens bei einer deutschen Bank in der Form eines Sperrkontos in Höhe von mindestens 11.364,- Euro mit einem monatlichen Verfügungshöchstbetrag von 947,- Euro, mit einer (1) Kopie

    Weitere Informationen zur Eröffnung eines Sperrkontos in Deutschland und zu den verschiedenen Anbietern geeigneter Sperrkonten finden Sie auf unserer Webseite.

    Einige Anbieter von Sperrkonten verlangen, dass Ihre Unterschrift auf dem Antrag zur Kontoeröffnung von einer deutschen Auslandsvertretung beglaubigt wird. Verlangt der von Ihnen ausgewählte Anbieter diese Beglaubigung, so bitten wir um eine gesonderte Terminvereinbarung hierfür. Die unterschriebenen Unterlagen werden dann von uns einbehalten und an das Geldinstitut in Deutschland per Einschreiben übersandt. Hierfür werden Auslagen in Höhe von 30,- PLN erhoben. Für die Unterschriftsbeglaubigung ist außerdem eine Gebühr von derzeit ca. 265,- PLN zu zahlen. Dem Antrag an das Geldinstitut müssen Nachweise über die Herkunft des einzuzahlenden Geldes (sogenannte „Mittelherkunft“) sowie einfache Kopien einer Bestätigung Ihrer Sprachschule und Ihres Reisepasses beiliegen.

nach oben