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Visum zum Praktikum

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Grundsätzliche Hinweise

  • Für Visabeantragungen ist allein die Visastelle der Botschaft in Warschau zuständig. Die Generalkonsulate der Bundesrepublik Deutschland in Krakau, Breslau und Danzig stellen keine Visa aus und erteilen auch keine Informationen zur Visabeantragung.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie zur Antragstellung persönlich, mit allen erforderlichen Unterlagen, in die Botschaft kommen müssen. Vereinbaren Sie hierzu einen Termin über unser Terminvergabesystem im Internet. Bitte planen Sie ein, dass die Bearbeitungszeit nach Antragstellung i.d.R. mehrere Wochen beträgt.

  • Ihr Antrag kann nur angenommen werden, wenn die Unterlagen vollständig vorliegen. Die Unterlagen sind im Original mit jeweils zwei Kopien vorzulegen. Fremdsprachige Unterlagen sind mit amtlicher deutscher Übersetzung vorzulegen.

  • Für die Bearbeitung eines Visumantrages wird eine Gebühr in Höhe von ca. 400 Zloty (75,- Euro wechselkursabhängig) erhoben. Die Gebühr ist bei Antragstellung in polnischen Zloty zu entrichten. Es handelt sich um eine Bearbeitungsgebühr. Ein Erstattungsanspruch im Fall einer Ablehnung oder Rücknahme des Antrages besteht nicht.

Allgemeine Informationen

Die Anträge werden der zuständigen Ausländerbehörde zur Stellungnahme übersandt. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel mindestens vier (4) Wochen, kann sich in Einzelfällen aber auf mehrere Monate erhöhen. Sobald eine Entscheidung vorliegt, wird der Antragsteller umgehend von der Botschaft informiert. Zur Entlastung der Visastelle wird dringend gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen, da diese die allgemeine Bearbeitung von Visumanträgen verzögert.

Nach positiver Entscheidung über den Antrag, werden Sie aufgefordert einen bestehenden Reiseversicherungsschutz für den Gültigkeitszeitraum des Visums nachzuweisen, bevor das Visum ausgehändigt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Visum persönlich entgegennehmen müssen.

Bitte achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrages führen.

Die Botschaft behält sich das Recht vor, zusätzliche Unterlagen anzufordern.

Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen.

Checkliste

  • Zwei (2) Antragsformulare einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • Zwei (2) aktuelle biometrische Passbilder (Format: siehe Foto-Mustertafel)
  • Gültiger Reisepass (eigenhändig unterschrieben und mit noch mind. zwei (2) komplett freien Seiten)
  • Zwei (2) einfache Kopien der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses
  • Nachweis des gewöhnlichen und legalen Aufenthaltes in Polen durch polnische Aufenthaltsgenehmigung (z.B. Visum/Aufenthaltskarte), gültig seit mindestens 3 Monaten, mit zwei (2) Kopien.
    In Einzelfällen können weitere Nachweise zum gewöhnlichen Aufenthalt (z.B. Kontoauszüge, ZUS-Abrechnungen, Mietverträge, etc.) nötig sein.
  • Letzte Meldebescheinigung in Polen, mit zwei (2) Kopien
  • ausgefüllter Fragebogen „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ plus 1 Kopie
  • Praktikumsvertrag mit Angaben zu Art und Dauer des Praktikums, zur sozialen Absicherung und zur Höhe des Gehalts, mit zwei (2) Kopien
  • Handelsregisterauszug des in Deutschland ansässigen Unternehmens, mit zwei (2) Kopien
  • Tabellarischer Lebenslauf, mit zwei (2) Kopien
  • bei studienbegleitendem Praktikum nach dem 4. Fachsemester: Einverständnis der Bundesagentur für Arbeit und Nachweise zur Lebensunterhaltssicherung (ggf. Stipendium + Sperrkonto), mit zwei (2) Kopien
  • bei sonstigen Praktika: detaillierter Fortbildungsplan, Motivationsschreiben mit Zukunftsperspektiven und Nachweis über Entlohnung gem. der geltenden deutschen Mindestlohnrichtlinien, mit zwei (2) Kopien
  • Falls vorhanden, die Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit, die Ihr Arbeitgeber beantragen kann, mit zwei (2) Kopien

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