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Straßenfracht-Kontrollsystem in Polen

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Im Kampf gegen Mehrwertsteuerbetrug beim Warentransport von sog. „sensiblen Gütern“ per Lkw wurde in Polen ein Registrierungssystem eingeführt. Anmeldepflichtig sind Versender, Empfänger und Transportunternehmen von sog. „sensiblen Gütern“ (Flüssigbrennstoffen, Ethylalkohol, Rohtabak...).


Am 18. April 2017 ist das Gesetz über das Überwachungssystem für Warenbeförderung im Straßenverkehr in Kraft getreten. Die Anmeldung erfolgt über die Webseite des Elektronischen Fiskus- und Zoll-Services www.puesc.gov.pl

Unter https://puesc.gov.pl/en/puesc finden Sie mehr Informationen über die neuen Vorschriften.


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