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Verkehr und Maut in Polen
Reisen durch Polen mit dem Auto bieten die Möglichkeit, die Schönheit des Landes besser kennen zu lernen. Hier finden Sie wichtige Informationen für PKW- bzw. LKW-Fahrer in Polen.
- Für die meisten Autobahnen in Polen wurden die Mautgebühren für Pkws und Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht aufgehoben.
Mautpflichtig bleiben aktuell folgende Strecken:
- A2 Konin - Świecko; 255 km (bis auf die Umfahrung Posen)
- A4 Kraków - Katowice (Krakau - Kattowitz); 61 km
- Die Maut kann sowohl bar als auch mit Kredit- oder Debitkarte (Girocard) bezahlt werden.
- Fahrzeuge mit über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht müssen Lkw-Fahrverbote in Polen und ggf. Beschränkungen in Warschau beachten, mit einem elektronischen Sendegerät (OBU) ausgestattet sein und anfallende Gebühren mittels E-TOLL bezahlen.
- Es muss ganztägig mit Tagfahrlicht gefahren werden. Neben einem Warndreieck sollte ein Feuerlöscher mitgeführt werden. Der Feuerlöscher ist verpflichtend, wenn das Kfz in Polen zugelassen ist. Es empfiehlt sich auch weiterhin, die grüne Versicherungskarte zur erleichterten Schadensabwicklung mit sich zu führen. Der Abschluss eines Auslandsschutzbriefes für Kraftfahrzeuge wird empfohlen. Im Falle eines Unfalls oder Schadens können hohe Kosten für den Rücktransport des Fahrzeuges nach Deutschland bzw. für den Fall der Entsorgung/Verschrottung in Polen entstehen.
- Es gilt eine 0,2-Promille-Grenze – auch für Fahrradfahrer. Für Fahranfänger in der Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot. Auch geringfügige Überschreitungen können mit hohen Strafen, Führerscheinentzug, Fahrzeugsicherstellung und Freiheitsstrafen geahndet werden.
- Bußgelder für Verkehrsverstöße sind hoch und sofort in PLN zu zahlen. Es drohen ggf. Fahrverbot, Fahrzeugsicherstellung und bei erheblichen Verstößen auch eine kurzzeitige Inhaftierung, bis hin zu Konfiszierung des Kfz oder Verpflichtung des Fahrers zur Zahlung in Höhe des Gegenwerts des Fahrzeugs (z.B. bei starker Überschreitung der Promille-Grenze, Straftaten oder Unfälle unter Alkohol- und Drogeneinfluss, Wiederholungstäter etc.)
- Für Fußgänger und Radfahrer, die sich im Dunkeln außerhalb geschlossener Ortschaften bewegen, ist das Tragen einer Warnweste bzw. von reflektierenden Leuchtstreifen auf der Kleidung Pflicht. Fußgängerüberwege ohne Ampel bedeuten keine rechtliche Verpflichtung für Autofahrer anzuhalten.
- An den zahlreichen unbeschrankten Bahnübergängen im ganzen Land ist besondere Vorsicht geboten.
- Telefoniert werden darf während der Fahrt nur mit Freisprechanlage oder Headset.
- Es besteht Anschnallpflicht für alle Autoinsassen. Kinder unter zwölf Jahren sollen in speziellen Kindersitzen hinten im Wageninneren befördert werden.
- Winterreifen sind nicht vorgeschrieben, in den Wintermonaten jedoch dringend angeraten und in den Bergregionen erforderlich.