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LKW-Fahrverbot in Polen
An polnischen Feiertagen gilt ein Fahrverbot für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 12 t, mit Ausnahme von Autobussen.
Das Fahrverbot gilt von 8:00 bis 22:00 Uhr am Feiertag sowie am Vortag von 18:00 bis 22:00 Uhr.
- Neujahr (1. Januar)
- Ostersonntag
- Ostermontag
- Tag der Arbeit (1. Mai)
- Nationalfeiertag (3. Mai)
- Pfingstsonntag
- Fronleichnam
- Maria Himmelfahrt (15. August)
- Allerheiligen (1. November)
- Feiertag der Unabhängigkeit Polens (11. November)
- 1. und 2. Weihnachtsfeiertag (25. und 26. Dezember)
Das Fahrverbot gilt nicht am 24. und 31. Dezember.
Das Fahrverbot gilt nicht für humanitäre Hilfstransporte.