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Beschluss des Außenministeriums der DDR über die Einrichtung eines Generalkonsulats in Danzig, 1962
Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR beschloss 1962 die Einrichtung eines Generalkonsulats in der Volksrepublik Polen mit dem Amtssitz in Gdansk oder Gdynia.
Gdansk, Allenstein, Koszalin und Stettin waren die ersten Wojewodschaften dieses Generalkonsulats.
![Beschluss des Außenministeriums der DDR über die Einrichtung eines Generalkonsulates in Danzig, 1962Foto: Seite 1 © Politisches Archiv des Auswärtigen Amts Beschluss des Außenministeriums der DDR über die Einrichtung eines Generalkonsulates in Danzig, 1962 Foto: Seite 1](/resource/blob/292/1d405f76d7ae8e678c7864e62790f650/loading-data.gif)
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![Vorderansicht des DDR-Generalkonsulats 1962 © Politisches Archiv des Auswärtigen Amts Vorderansicht des DDR-Generalkonsulats 1962](/resource/blob/292/1d405f76d7ae8e678c7864e62790f650/loading-data.gif)
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