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Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit, 1991

Artikel

Vor 29 Jahren, am 17. Juni 1991 unterzeichneten der polnische Ministerpräsident Jan Krzysztof Bielecki und der deutsche Bundeskanzler Helmut Kohl sowie die Außenminister Krzysztof Skubiszewski und Hans-Dietrich Genscher den „Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit“. Dieser Vertrag ist geprägt von dem Wunsch nach Frieden, Versöhnung und guter Zusammenarbeit und bildet bis heute die Grundlage für die deutsch-polnischen Beziehungen.

Mit der deutschen Wiedervereinigung 1990 wurden die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Polen neue Nachbarn. Beide Länder waren damals daran interessiert, nach dem Fall des Eisernen Vorhangs ein gutes Verhältnis zueinander aufzubauen und die gewaltgeprägte deutsch-polnische Geschichte des 20. Jahrhunderts hinter sich zu lassen. Vorausgegangen war der deutsch-polnische Grenzvertrag, im November 1990 hatten die beiden Länder die Oder-Neiße-Grenze als deutsch-polnische Grenze endgültig anerkannte. Während der Grenzvertrag einen Schlussstrich unter historische Konflikte setzte, war der Nachbarschaftsvertrag hingegen in die Zukunft gerichtet.

In 38 Artikeln benennt der Nachbarschaftsvertrag politische, wirtschaftliche und kulturelle Ziele für die Zusammenarbeit. Gleichzeitig ordnet er das bilaterale Verhältnis zwischen Deutschland und Polen in den gesamteuropäischen Kontext ein.


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