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Beschluss des Außenministeriums der DDR über die Einrichtung eines Generalkonsulats in Danzig, 1962
Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR beschloss 1962 die Einrichtung eines Generalkonsulats in der Volksrepublik Polen mit dem Amtssitz in Gdansk oder Gdynia.
Gdansk, Allenstein, Koszalin und Stettin waren die ersten Wojewodschaften dieses Generalkonsulats.
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