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Deutsch-polnisches Abkommen zum Status der Bahnfunktionäre in der Freien Stadt Danzig, 24. Januar 1927

Artikel

Das Abkommen über die Durchführung des Artikel 312 des Vertrages von Versailles wurde am 24. Januar 1927 zwischen dem Deutschen Reich und der Freien Stadt Danzig unterzeichnet. Dieses Schriftstück behandelt die Sozialversicherung der im polnischen Staatseisenbahndienste auf dem Gebiet der Freien Stadt Danzig beschäftigten Arbeiter und Angestellten.

Die Sozialleistungen umfassen die Krankenversicherung, Unfallversicherung, Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung und Angestelltenversicherung.

Von polnischer Seite waren Dr. Witold Pra̜dzyński, Mitglied der Kodifikationskommission der Republik Polen und Dr. Mieczysław Marchlewski, Legationsrat bevollmächtigt das Abkommen zu unterschreiben. Dr. Erich Wallroth, Ministerialdirektor im Auswärtigen Amt und Andreas Grieser, Ministerialdirektor im Reichsarbeitsministerium waren Vertreter des Deutschen Reichs.



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