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Bekanntmachung - Konsularsprechtag in Rzeszów
Das Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Krakau beabsichtigt am
Freitag, den 26.01.2024
einen Konsularsprechtag in den Amtsräumen der Honorarkonsulin in Rzeszów, Agnieszka Buk, ul. Grunwaldzka 28, 35-068 Rzeszów für alle deutschen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in der Woiwodschaft Vorkarpaten durchzuführen.
Eine Vorsprache ist nach vorheriger Terminvereinbarung v.a. in folgenden konsularischen Angelegenheiten möglich:
- Beglaubigung der Unterschrift auf Dokumenten wie z.B. Vollmacht, Handelsregisteranmel-dung, Genehmigungserklärung, Einverständnis zur Passausstellung etc.
- Beglaubigung der Unterschrift/Bestätigung der Personendaten auf einem Antrag auf ein polizeiliches Führungszeugnis aus Deutschland
- Ausschlagung einer Erbschaft nach deutschem Recht/vor einem deutschen Nachlassgericht
- Abgabe einer Erklärung zur Namensführung nach deutschem Recht (z.B. vor erster Passausstellung an ein Kind oder nach Eheschließung etc.)
- Beantragung einer deutschen Geburtsurkunde für ein außerhalb Deutschlands geborenes Kind
- Beantragung einer deutschen Heiratsurkunde für eine außerhalb Deutschlands geschlossene Ehe
- Beantragung der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit oder sonstige staatsangehörigkeitsrechtliche Anträge (z.B. Einbürgerung nach Art 116 GG, Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Erklärung, Verzichterklärung etc.)
- Beantragung eines vorläufigen Reisepasses bei eingeschränkter Mobilität (bitte beachten Sie: Der vorläufige Reisepass wird im Generalkonsulat gedruckt und Ihnen in den folgenden Tagen postalisch übersendet. Eine Vorsprache ist nur zu Identifizierungszwecken und zur Vorlage der antragsbegründenden Unterlagen in Rzeszów möglich)
- Bestätigung der Vorsprache unter einer „Lebensbescheinigung“ für Rentenzwecke
- Beglaubigung von Fotokopien
- Abgabe von Briefwahlunterlagen zur Teilnahme an der Wiederholung der Wahl zum Deutschen Bundestag in Berlin zwecks Absendung nach Deutschland auf dem Kurierweg (bitte beachten Sie: eine Stimmabgabe ist nicht beim Konsularsprechtag möglich. Briefwahlunterlagen müssen von den Wahlberechtigten vorab beim Bezirkswahlamt beantragt und zuhause ausgefüllt werden. Aus Gründen des Wahlgeheimnisses können ausschließlich bereits verschlossene Umschläge angenommen werden.)
Bei Interesse wenden Sie sich zur Terminvereinbarung bitte an rk-s1@krak.diplo.de oder telefonisch an +48 12 424 3000 und teilen Sie Ihren Namen, Ihren Wohnort, Ihre Passnummer und ihr Anliegen mit.