Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Deutschland erweitert und vereinfacht Zugang zum Arbeitsmarkt
Aufbauend auf dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das zum 1. März 2020 in Kraft getreten ist, sind nun mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung die Möglichkeiten für qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten, zum Zweck der Arbeitsaufnahme nach Deutschland zu kommen, erweitert und in vielen Fällen das Visumverfahren vereinfacht worden.
Das neue Gesetz besteht aus mehreren Teilen. Die Regelungen sind schrittweise bis 01. Juni 2024 in Kraft getreten. Hier finden Sie einen Überblick über die einzelnen Neuerungen: https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/fachkraefteeinwanderungsgesetz
Bevor sie ihr Visum als Fachkraft beantragen, benötigen Interessenten eine offizielle Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikation. Diese erfolgt durch zuständigen Stellen in Deutschland. Informationen zu den Verfahren finden Sie unter www.anerkennung-in-deutschland.de. Interessierte Fachkräfte sollten diese Verfahren frühzeitig einleiten.
Das Auslandsportal: Hier können Sie Dienstleistungen des Auswärtigen Amts online beantragen.
Detailliertere Informationen zur Einwanderung von Fachkräften finden Sie hier:
Weitere Informationen
Welches Visum brauche ich für Deutschland?
Ich möchte nach Deutschland reisen, um dort meinen Urlaub zu verbringen, eine Messe zu besuchen, zu studieren, zu arbeiten oder zu meiner Familie nachzuziehen.
Welches Visum muss ich beantragen?
Das offizielle Onlineportal für qualifizierte Arbeitskräfte, Studierende und Wissenschaftler, die in Deutschland leben und arbeiten möchten.
Die Deutsche Botschaft in Ihrem Heimatland stellt umfassende Informationen dazu zur Verfügung, wo man in Ihrem Land Deutsch lernen kann: