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Merkblatt Personalausweis - gültig ab 1. November
Es gibt keine Altersgrenze zur Beantragung eines Personalausweises. Antragsteller, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, stellen ihren Antrag persönlich und in Begleitung der Sorgeberechtigten (in der Regel beider Eltern). Antragsteller ab 16 Jahren können einen Personalausweis eigenständig, ohne Unterschrift der Sorgeberechtigten, beantragen.
Vorzulegende Unterlagen
Bitte bringen Sie zur Vorsprache die zutreffenden unten aufgelisteten Unterlagen im Original (und sofern angegeben, zusätzlich in einfacher Kopie) mit. Bei Vorsprache ohne Kopien behält sich die Auslandsvertretung vor, Kopien kostenpflichtig anzufertigen. Falls Sie Ihren letzten Pass/Personalausweis bei derselben Auslandsvertretung beantragt haben, können Sie ggf. vorab telefonisch erfragen, ob die Unterlagen dort schon vorliegen.
- ausgefüllter Antrag für die Ausstellung eines Personalausweises/Reisepasses (Formular)
- Ihren bisherigen Personalausweis
- 1 biometrisches, aktuelles Lichtbild (entspricht polnischen Passbildern)
- ggf. Abmeldebestätigung des letzten Wohnsitzes in Deutschland
- Nachweis Ihres polnischen Wohnsitzes:
- Aufenthaltserlaubnis der Republik Polen („karta stałego pobytu“)
oder
- Ihren polnischen Personalausweis
falls dieser nach dem 01.03.2015 ausgestellt wurde und keine Angabe zur Adresse enthält, benötigen Sie zusätzlich eine polnische Meldebescheinigung - möglichst aktuelle Personenstandsurkunden (falls vorhanden, bitte deutsche Urkunden, bei Vorlage polnischer Urkunden bitte „odpis zupełny“ (ohne Übersetzung)):
- Geburtsurkunde (+ 1 Kopie) und
- ggf. Heiratsurkunde, falls sich Ihr Name durch Eheschließung geändert hat (+ 1 Kopie) - ggf. Scheidungsurteil, falls sich durch Scheidung Ihr Name geändert hat (+ 1 Kopie)
- ggf. Bescheinigung über die Namensführung von einem dt. Standesamt (+ 1 Kopie)
- ggf. Promotionsurkunde, falls ein Doktortitel neu eingetragen werden soll (+ 1 Kopie)
- ggf. einen Nachweis Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit (+ 1 Kopie):
- Staatsangehörigkeitsausweis (in vielen Fällen genügt der Staatsangehörigkeitsausweis Ihrer Eltern)
oder
- falls Sie eingebürgert wurden: Einbürgerungsurkunde - ggf. von einem anderen Staat ausgestelltes Reise- oder Ausweisdokument
- bei Diebstahl des bisherigen Passes: polizeiliche Verlustmeldung
!!! Je nach Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen notwendig werden!!!
Gebühren
Die Gebühren sind bei Antragstellung in bar in polnischen Złoty (PLN) zum aktuellen Tageskurs der Zahlstelle der Auslandsvertretung oder mit Kredit-/Debitkarte (nur Visa/Mastercard) - nicht EC-/Bankkarte - zu entrichten. Die Visa/Mastercard muss für internationale Zahlungen freigeschaltet sein.
Nachstehende Gebühren sind einschließlich des Auslandszuschlags.
78,00 € Gebühren bei Wohnort im Amtsbezirk über 24 Jahre
63,80 € Gebühren bei Wohnort im Amtsbezirk unter 24 Jahre
91,00 € Gebühren bei Wohnort außerhalb des Amtsbezirks über 24 Jahre
76,80 € Gebühren bei Wohnort außerhalb des Amtsbezirks unter 24 Jahre
Hinweise
eID-Funktion: Im neuen Personalausweis sind die meisten der auf dem Ausweis sichtbaren Daten, auch das Bild, zusätzlich in elektronischer Form auf einem Mikrochip gespeichert, um die Sicherheit zu erhöhen. In Übereinstimmung mit EU-Recht (Art. 3 Abs. 5 VO (EG) Nr. 2019/1157) wird die Erfassung der Fingerabdrücke im Speichermedium des Personalausweises ab dem 02.08.2021 verpflichtend. Diese Daten können von hoheitlichen Lesegeräten wie sie z. B. Polizei, Zoll oder Bundespolizei benutzen, ausgelesen werden. Durch die sogenannte „eID-Funktion“ des Ausweises wird ermöglicht, dass auch private Lesegeräte einige dieser Daten – nachdem Sie jedes Mal explizit zugestimmt und am Lesegerät Ihren PIN-Code eingegeben haben - auslesen dürfen. Dies ist besonders für künftige Internet-Anwendungen nützlich. Für Jugendliche unter 16 Jahren darf diese eID-Funktion nicht aktiviert werden.
Gültigkeit: Der Personalausweis ist bei Personen unter 24 Jahren für 6 Jahre gültig, bei Personen über 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre.
Bearbeitungsdauer: Die Bearbeitungsdauer von Personalausweisen beträgt ca. 8 Wochen.
Sollten Sie auch in Deutschland oder außerhalb des jeweiligen Amtsbezirks gemeldet sein, so muss die Auslandsvertretung ggf. vor Ausstellung eines Personalausweises die Ermächtigung der zuständigen Personalausweisbehörde einholen. Hierdurch verlängert sich die Bearbeitungsdauer Ihres Antrags und es fällt eine zusätzliche Gebühr an (s. o.).
Abholung/Versand: Grundsätzlich wird Ihnen der Personalausweis (zusammen mit Ihrem bisherigen Personalausweis) postalisch übersandt. Die entsprechenden Auslagen sind bereits bei Antragstellung zu entrichten. In begründeten Einzelfällen (z.B. Eilbedürftigkeit) können Sie weiterhin Ihren Personalausweis unter Beachtung der Abholzeiten der jeweiligen Passstelle persönlich entgegennehmen. Ihren bisherigen Personalausweis erhalten Sie auf Wunsch nach Entwertung durch die Passstelle zurück.
Staatsangehörigkeit: Die Auslandsvertretung weist darauf hin, dass weder der deutsche Pass noch der deutsche Personalausweis allein den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit eindeutig nachweisen und behält sich in Zweifelsfällen eine genauere Prüfung vor. Das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit hat der Antragsteller ggf. – beispielsweise durch die Vorlage eines aktuellen Staatsangehörigkeitsausweises – zu beweisen.
Namensführung: Nicht alle bei Geburt oder Eheschließung in Polen gewählten oder vom polnischen Standesamt erteilten Namen können auch für den deutschen Rechtsbereich übernommen werden (z. B. bei Erwerb eines Doppelnamens oder der Beibehaltung des Geburtsnamens bei Eheschließung). In diesen Fällen können zur Klärung die Anforderung zusätzlicher Urkunden und die Abgabe einer Namenserklärung mit persönlicher Vorsprache der Ehegatten erforderlich sein. Die polnische öffentlich-rechtliche Namensänderung („decyzja“) kann für den deutschen Rechtsbereich in der Regel nicht ohne weiteres anerkannt werden. Im Zweifel kontaktieren Sie uns bitte vorab telefonisch oder per E-Mail, um Mehrfachvorsprachen zu vermeiden.
Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Für Rückfragen jeder Art steht Ihnen die für Sie zuständige Auslandsvertretung gerne zur Verfügung.