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Änderung der „WESTBALKANREGELUNG“!
Seit dem 01.01.2021 sind Visumerteilungen für unqualifizierte Erwerbstätigkeitsaufnahmen für Staatsangehörige der Westbalkanstaaten nur noch bei den 6 zuständigen deutschen Auslandsvertretungen in den Westbalkanstaaten möglich!
Siehe hierzu §19c Abs. 1 AufenthG i.V.m. §26 Abs. 2 S. 2 BeschV.
Anträge dieser Art, die bei der Deutschen Botschaft Warschau gestellt werden, müssen abgelehnt werden.