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Leitfaden für die Lieferung von Hilfsgütern für die Ukraine
Dieser Leitfaden dient als praktische Hilfestellung für die Organisatoren von Hilfslieferungen. Er gibt den derzeit bekannten aktuellen Informationsstand wieder.
Anlaufstellen:
Eine Übersicht über Empfangsstellen für Hilfslieferungen in Polen findet man unter folgender Adresse: https://www.gov.pl/web/udsc/punkty-recepcyjne2
Hinweis: Die zentrale Koordinierungsstelle der polnischen Regierung für Hilfslieferungen läuft über die Webseite https://pomagamukrainie.gov.pl/. Um sich hier zu registrieren benötigt man allerdings eine polnische Steuernummer.
NGOs:
Humanitäre Hilfslieferungen können ohne Beschränkungen durchgeführt werden. Ausnahme medizinische Produkte. Hierzu finden Sie nachfolgend weitere Informationen.
Privatpersonen: Von individuellen Fahrten in die Ukraine oder die Grenzregion wird abgeraten. Stattdessen können Sie auf anderem Wege helfen. Informationen erhalten Sie hier .
Firmen, Gemeinden:
werden gebeten, ihre Hilfsgüterlieferung anzumelden, um eine bedarfsgerechte Steuerung zu ermöglichen. Bei Rückfragen hierzu können Sie sich an huhi@wars.diplo.de wenden.
Großspenden:
sollten über das das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern (GMLZ) koordiniert werden.
Medikamente:
Müssen noch mindestens 6 Monate haltbar sein. Für Transporte in die Ukraine gibt es keine weiteren Beschränkungen. Für Medikamente die in Polen verbleiben sollen, gelten die Einfuhrregelungen Polens.
Zoll und Steuer:
alle Hilfsgüter für die Ukraine und für ukrainische Flüchtlinge in Polen sind derzeit zoll- und steuerbefreit. Bei Einfuhr sollte eine Liste der Hilfsgüter mitgeführt werden, um diese ggf. bei einer der Zollstellen vorlegen zu können.
Wenn der Gesamtwert der Güter 1.000 Euro nicht überschreitet, reicht eine mündliche Erklärung bei der Ausfuhr und Abfertigung an der Grenze. Bei höheren Werten muss die Lieferung über die oben genannte Website der polnischen Regierung angemeldet werden (sowohl bei individuellen als auch institutionellen Lieferungen).
Grenzübergang in die Ukraine:
derzeit darf - von Einzelfällen abgesehen - nur Lastkraftverkehr die Grenze über die Übergänge in Korczowa oder Dorohusk passieren.
Vor Grenzübertritt muss ein Formular ausgefüllt werden, das ebenfalls auf der oben genannten Website der zentralen Anlaufstelle zu finden ist. Bei nicht-polnischen Staatsbürgern muss das Formular von folgender Email-Adresse angefordert werden: pomocukrainie@kprm.gov.pl.
Maut:
für den Transport von Hilfsgütern ist derzeit die Mautpflicht auf polnischen Autobahnen ausgesetzt. Um von der Maut befreit zu werden, muss eine Email mit den folgenden Angaben an das polnische Ministerium für Infrastruktur (humanitarianaid@mi.gov.pl) gesendet werden:
- Anzahl der Fahrzeuge
- Kennzeichen der Fahrzeuge
- Angabe des Landes, in dem das Fahrzeug zugelassen ist
- Ungefähre Dauer der Durchfuhr durch das polnische Hoheitsgebiet in beide Richtungen
Um von der Mautpflicht auf privat betriebenen Autobahnen befreit zu werden, müssen dieselben Angaben vorab an die jeweiligen Betreiber gesendet werden:
Lastkraftverkehr an Sonntagen:
alle Lkw-Fahrten im Rahmen humanitärer Hilfe sind vom Sonntagsfahrverbot in Polen ausgenommen.
Zwischenlagerung:
es kann aus unvorhersehbaren Gründen vorkommen, dass von Deutschland aus abgesprochene Hilfslieferungen in die Ukraine nicht wie geplant vom ukrainischen Empfänger an der Grenze in Empfang genommen werden können.
Grundsätzlich besteht eine vom Welternährungsprogramm (WFP) organisierte Zwischenlagerungs-möglichkeit in Rzeszow. Um diese in Anspruch zu nehmen, muss frühzeitig ein Service Request Form ausgefüllt werden. Unterlagen und Ablaufbeschreibungen sind auf der Website des WFP Logistics Cluster unter https://logcluster.org/ops/ukr22a zu finden.
Sammelstellen:
in jeder Woiwodschaft zu finden; eine Liste befindet sich jeweils in den Links der Webseiten der einzelnen Woiwodschaften. Einige haben ihre Koordination bereits an die zentrale Website delegiert.