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Rechts- und Konsularreferat

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Das Rechts- und Konsularreferat des Generalkonsulats - kurz die „Konsularabteilung“ - bietet für deutsche Staatsangehörige aber auch für polnische Mitbürger diverse Dienstleistungen an. Darunter fallen in erster Linie Pass-, Personenstands – oder namensrechtliche Angelegenheiten.

Das Rechts- und Konsularreferat des Generalkonsulats - kurz die „Konsularabteilung“ - bietet für deutsche Staatsangehörige aber auch für polnische Mitbürger diverse Dienstleistungen an. Darunter fallen in erster Linie Pass-, Personenstands – oder namensrechtliche Angelegenheiten.

Weiterhin unterstützt die Konsularabteilung in Staatsangehörigkeitsfragen, Urkundenbeschaffung und bei der Erledigung von familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten mit Bezügen zum deutschen und polnischen Recht. Der Konsularbeamte ist zudem ermächtigt, Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien vorzunehmen.

Auch zählt die Hilfe für Deutsche, die im Amtsbezirk des Generalkonsulats (Woiwodschaften Kleinpolen, Heiligenkreuz und Vorkarpaten) in Not geraten sind sowie die Haftbetreuung zu den Aufgaben des Generalkonsulats.

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