Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Beantragung von Personalausweisen

Artikel

Seit dem 1. Januar 2013 sind die deutschen Auslandsvertretungen in Polen als Personalausweisbehörden ermächtigt.

Der neue Personalausweis
Der neue Personalausweis© Thomas Koehler/ Photothek.net

Einen Personalausweis kann jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs.1 des Grundgesetzes beantragen. Deutsche mit Wohnsitz oder überwiegendem Aufenthalt in Deutschland sind sogar gesetzlich verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.

Das Antragsformular, Informationen zur neuen Online-Funktion sowie ein Merkblatt mit Hinweisen, was Sie bei der Beantragung eines Personalausweises beachten müssen, finden Sie unten im Download-Bereich.

Bitte beachten Sie, dass bei einem ausländischen Wohnsitz die Anwendung der Online-Ausweisfunktion durch technische und rechtliche Rahmenbedingungen eingeschränkt sein kann. Weitere Informationen erhalten Sie hier: Link.

Eine Antragstellung bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Zur Terminvergabe

Falls Sie generelle Fragen zur Beantragung eines Ausweisdokumentes haben, möchten wir Sie auf unser Merkblatt unten im Downloadbereich hinweisen.

Downloads

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es erforderlich, dass Sie im Rahmen der Beantragung von Ausweisdokumenten eine sog. „Namenserklärung“ abgeben.

Namenserklärung (im Rahmen der Beantragung von Ausweisdokumenten)

nach oben