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Leitfaden für die Lieferung von Hilfsgütern für die Ukraine

13.03.2022 - Artikel

Dieser Leitfaden dient als praktische Hilfestellung für die Organisatoren von Hilfslieferungen. Er gibt den derzeit bekannten aktuellen Informationsstand wieder.

Anlaufstellen:

Eine Übersicht über Empfangsstellen für Hilfslieferungen in Polen findet man unter folgender Adresse: https://www.gov.pl/web/udsc/punkty-recepcyjne2

Hinweis: Die zentrale Koordinierungsstelle der polnischen Regierung für Hilfslieferungen läuft über die Webseite https://pomagamukrainie.gov.pl/. Um sich hier zu registrieren benötigt man allerdings eine polnische Steuernummer.

NGOs:

Humanitäre Hilfslieferungen können ohne Beschränkungen durchgeführt werden. Ausnahme medizinische Produkte. Hierzu finden Sie nachfolgend weitere Informationen.

Privatpersonen: Von individuellen Fahrten in die Ukraine oder die Grenzregion wird abgeraten.

Firmen, Gemeinden:

werden gebeten, ihre Hilfsgüterlieferung anzumelden, um eine bedarfsgerechte Steuerung zu ermöglichen. Bei Rückfragen hierzu können Sie sich an huhi@wars.diplo.de wenden.

Großspenden:

sollten über das das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern (GMLZ) koordiniert werden.

Medikamente:

Müssen noch mindestens 6 Monate haltbar sein. Für Transporte in die Ukraine gibt es keine weiteren Beschränkungen. Für Medikamente die in Polen verbleiben sollen, gelten die Einfuhrregelungen Polens.

Quelle

Zoll und Steuer:

Übersiedlungsgut, das aus der Ukraine in die EU eingeführt wird, ist von den Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) befreit.

Nur Gegenstände, deren Warenwert über 5.000 Euro liegt, sowie Kraftfahrzeuge müssen schriftlich angemeldet werden.

Quelle

Auch bei Spenden in Notlagen, wie z. B. nichtkommerzielle Hilfslieferungen, sind grundsätzlich die allgemein gültigen Zollvorschriften zu beachten.

Im Landstraßenverkehr ist die polnische Zollverwaltung an der Außengrenze der EU für die Zollabfertigung von Lieferungen in die Ukraine zuständig. Hilfslieferungen, die im Landstraßenverkehr in die Ukraine verbracht werden sollen, können vereinfacht mit einem speziellen Onlineformular angemeldet werden. Dieses und weitere Informationen findet man unter https://pomagamukrainie.gov.pl/chce-pomoc/konwoj-humanitarny

Quelle

Grenzübergang in die Ukraine:

Um die Abfertigung aller Fahrzeuge effizienter zu gestalten, gelten derzeit folgende Einschränkungen für den Güterverkehr an den Grenzübergängen zwischen Polen und der Ukraine:

Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 t dürfen nur über die Grenzübergänge

Zosin – Ustiług,

Dołhobyczów – Uhrynów,

Budomierz – Hruszew und

Krośsienko – Smolnica

in die Ukraine ausreisen.

Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t dürfen nur über die Grenzübergänge

Dorohusk – Jagodzin,

Hrebenne – Rawa Ruska,

Korczowa – Krakowiec und

Medyka – Szeginie

in die Ukraine ausreisen.

Quelle

Maut:

für den Transport von Hilfsgütern ist derzeit die Mautpflicht auf polnischen Autobahnen ausgesetzt. Um von der Maut befreit zu werden, muss eine Email mit den folgenden Angaben an das polnische Ministerium für Infrastruktur (humanitarianaid@mi.gov.pl) gesendet werden:

  • Anzahl der Fahrzeuge
  • Kennzeichen der Fahrzeuge
  • Angabe des Landes, in dem das Fahrzeug zugelassen ist
  • Ungefähre Dauer der Durchfuhr durch das polnische Hoheitsgebiet in beide Richtungen

Um von der Mautpflicht auf privat betriebenen Autobahnen befreit zu werden, müssen dieselben Angaben vorab an die jeweiligen Betreiber gesendet werden:

Quelle

Lastkraftverkehr an Sonntagen:

alle Lkw-Fahrten im Rahmen humanitärer Hilfe sind vom Sonntagsfahrverbot in Polen ausgenommen.

Quelle

Zwischenlagerung:

es kann aus unvorhersehbaren Gründen vorkommen, dass von Deutschland aus abgesprochene Hilfslieferungen in die Ukraine nicht wie geplant vom ukrainischen Empfänger an der Grenze in Empfang genommen werden können.

Grundsätzlich besteht eine vom Welternährungsprogramm (WFP) organisierte Zwischenlagerungs-möglichkeit in Rzeszow. Um diese in Anspruch zu nehmen, muss frühzeitig ein Service Request Form ausgefüllt werden. Unterlagen und Ablaufbeschreibungen sind auf der Website des WFP Logistics Cluster unter https://logcluster.org/ops/ukr22a zu finden.

Sammelstellen:

in jeder Woiwodschaft zu finden; eine Liste befindet sich jeweils in den Links der Webseiten der einzelnen Woiwodschaften. Einige haben ihre Koordination bereits an die zentrale Website delegiert.

Dolnośląskie

Kujawsko-pomorskie

Lubelskie

Lubuskie

Łódzkie

Małopolskie

Mazowieckie

Opolskie

Podkarpackie

Podlaskie

Pomorskie

Śląskie

Świętokrzyskie

Warmińsko-mazurskie

Wielkopolskie

Zachodniopomorskie

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