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Wichtige Informationen zur Einreise nach Deutschland für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine

05.05.2023 - Artikel

Wichtiger Hinweis

Ausländische Staatsangehörige, die sich am 24.02.2022 gewöhnlich in der Ukraine aufgehalten haben und seitdem vor dem weiter anhaltenden Krieg flüchten, können derzeit ohne Visum nach Deutschland einreisen und sich dort zunächst bis zu 90 Tage ohne Aufenthaltstitel aufhalten.

Der Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz muss jedoch innerhalb von 90 Tagen nach der ersten Einreise nach Deutschland bei der Ausländerbehörde des Wohn- oder Aufenthaltsortes beantragt werden.

Alle Personen, die bereits am oder vor dem 03.06.2022 nach Deutschland eingereist sind und sich seither dauerhaft in Deutschland aufgehalten haben, müssen bereits einen deutschen Aufenthaltstitel beantragt haben, da die maximale Aufenthaltsdauer von 90 Tagen ohne Aufenthaltstitel in Deutschland bereits verstrichen ist.

Die vorstehenden Regelungen gelten für den nachfolgenden Personenkreis:

  • Ukrainische Staatsangehörige und ihre engsten Familienangehörigen mit oder ohne biometrischem Pass. Dies gilt auch dann, wenn sie sich am 24.02.2022 vorübergehend nicht in der Ukraine aufgehalten haben, aber am 24.02.2022 einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine hatten.
  • In der Ukraine anerkannte Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention und für Personen, die in der Ukraine internationalen oder gleichwertigen nationalen Schutz genießen.
  • Drittstaatsangehörige, die sich am 24.02.2022 in der Ukraine gewöhnlich und rechtmäßig aufgehalten haben und nicht sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland zurückkehren können. Für Drittstaatsangehörige, die sich am 24.02.2022 lediglich zu einem Kurzaufenthalt, zum Beispiel zu touristischen Zwecken, in der Ukraine aufgehalten haben, gilt diese Ausnahmeregelung nicht.
  • Drittstaatsangehörigen, die auf Grundlage eines ukrainischen Aufenthaltstitels in der Ukraine wohnhaft sind und deren Familienangehörige die ukrainische Staatsangehörigkeit haben, die sich aber am 24.02.2022 nicht in der Ukraine aufgehalten haben, wird die Kontaktaufnahme mit der Visastelle im Einzelfall empfohlen.

Weitere Informationen finden Sie zu diesem Thema auf der Homepage des Bundesministeriums des Innern und für Heimat www.germany4ukraine.de.

Weitere Information finden Sie hier:

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