Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Mindestlöhne in Deutschland für entsandte und überlassene Arbeitnehmer

Artikel

Der Mindestlohn in Deutschland beträgt seit dem 1. Oktober 2022 brutto 12 Euro je Arbeitsstunde.

Das Gesetz für den Mindestlohn (Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie) sorgt, nachdem es im Bundesgesetzblatt verkündet und in Kraft getreten ist, für eine vom Gesetzgeber festgeschriebene Lohnuntergrenze, die in Zukunft nicht mehr unterschritten werden darf. Seit 1. Oktober 2022 liegt er bei 12 Euro je Zeitstunde.

Mehr Informationen zum Mindestlohn in Deutschland finden Sie auf der Webseite des Zolls.

Auf der Grundlage des Arbeitnehmerentsendegesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und des Tarifvertragsgesetzes gelten in Deutschland für alle Beschäftigten folgende verbindliche branchenspezifische Mindestlöhne bzw. Lohnuntergrenzen:

  • Abfallwirtschaft, einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst

  • Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch

  • Dachdeckerhandwerk

  • Elektrohandwerke

  • Gerüstbauer-Handwerk

  • Gebäudereinigung

  • Pflegebranche

  • Schornsteinfeger

  • Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk

  • Zeitarbeitsbranche

Auf der Webseite des Zolls finden Sie eine Übersicht der aktuell geltenden Branchenmindestlöhne.

nach oben