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Erbenermittlung
Bei Erbenermittlungen können wir nur sehr eingeschränkt behilflich sein. Allgemein gehaltene Anfragen ohne Nennung konkreter Daten zu eventuell vorhandenen Personen, deren Existenz bzw. Verbleib im Rahmen von Erbscheinverfahren von Bedeutung ist, können nicht bearbeitet werden.
Grundsätzlich haben Sie auch die Möglichkeit, sich unmittelbar an die polnischen Standesämter zu wenden. Bitte beachten Sie jedoch, dass Amtssprache in Polen ausschließlich Polnisch ist. Viele Ämter sind daher nicht in der Lage, fremdsprachige Korrespondenz zu bearbeiten. Auch die Ihren Antrag begründenden Unterlagen müssen in der Regel zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung eingereicht werden.