Ausfuhr von Kunstgegenständen
Die Ausfuhr von Antiquitäten von nationaler Bedeutung ist von einer Genehmigung abhängig.
123 Staaten haben sich zur Verhütung und Bekämpfung des illegalen Kulturguthandels durch Beitritt zum UNESCO-Übereinkommen von 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unrechtmäßigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut verpflichtet. Dazu gehört auch die Bundesrepublik Deutschland.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserer Broschüre.