Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

LKW-Fahrverbot in Polen

Artikel

An polnischen Feiertagen gilt ein Fahrverbot für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 12 t, mit Ausnahme von Autobussen.

Das Fahrverbot gilt von 8:00 bis 22:00 Uhr am Feiertag sowie am Vortag von 18:00 bis 22:00 Uhr.

  • Neujahr (1. Januar)
  • Ostersonntag
  • Ostermontag
  • Tag der Arbeit (1. Mai)
  • Nationalfeiertag (3. Mai)
  • Pfingstsonntag
  • Fronleichnam
  • Maria Himmelfahrt (15. August)
  • Allerheiligen (1. November)
  • Feiertag der Unabhängigkeit Polens (11. November)
  • 1. und 2. Weihnachtsfeiertag (25. und 26. Dezember)

Das Fahrverbot gilt nicht am 24. und 31. Dezember.

Das Fahrverbot in den Sommermonaten gilt ab dem nächsten Freitag nach dem Ende des Schuljahres bzw. ab dem Freitag, an dem das Schuljahr endet, bis zum letzten Sonntag vor dem Beginn des Schuljahres:

  • freitags von 18:00 bis 22:00 Uhr,
  • samstags von 8:00 bis 14:00 Uhr,
  • sonntags von 8:00 bis 22:00 Uhr.

Das Fahrverbot gilt nicht für humanitäre Hilfstransporte.

nach oben