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Devisen- und Kapitalverkehr
Natürliche und juristische Personen können in Deutschland grundsätzlich ohne Einschränkungen Bankkonten eröffnen sowie Immobilien und Wertpapiere erwerben.

Es gibt keine Beschränkungen für den Kapitalverkehr von und nach Deutschland, jedoch müssen Transaktionen im Dienstleistungs- und Kapitalverkehr an Gebietsfremde ab einem Betrag von 12.500 Euro oder entsprechendem Gegenwert der Deutschen Bundesbank gemeldet werden. Diese Meldung dient ausschließlich der Erstellung der Zahlungsbilanz. Die Bundesbank ist hierbei zur strikten Geheimhaltung aller Einzelangaben verpflichtet.