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Stellenausschreibung für eine Reinigungskraft (m/w/d)

27.09.2024 - Stellenanzeige

Bewerbungsschluss: 18.10.2024, 23:59 Uhr Lokalzeit

Das Konsulat der Bundesrepublik Deutschland in Oppeln sucht zu November 2024 eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d) als Reinigungskraft (Teilzeit / 16 Stunden wöchentlich).

Der Arbeitsvertrag wird nach der dreimonatigen Probezeit zunächst auf zwei Jahre befristet. Eine Verlängerung im Anschluss ist möglich.


Die Tätigkeit umfasst hauptsächlich folgende Bereiche:

  • Reinigung des Konsulatsgebäudes
  • Serviceunterstützung (Auf- und Abbau notwendiger Ausstattung) bei Veranstaltungen

Bewerberinnen und Bewerber müssen über folgende Qualifikationen verfügen:

  • Kenntnisse moderner und umweltfreundlicher Reinigungsmethoden
  • Vorerfahrung als Reinigungskraft von Vorteil
  • sorgfältiges und zuverlässiges Arbeiten
  • Teamfähigkeit
  • Gesundheitliche Eignung
  • Deutsch- oder Englischkenntnisse sind von Vorteil

Wir erwarten von den Bewerberinnen und Bewerbern ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit, Sorgfalt und Zuverlässigkeit. Sie sollten belastbar sein, Freude an der Arbeit im Team haben und in der Lage sein, auf unvorhergesehene Anforderungen schnell und flexibel reagieren zu können. Sie sollten auch zu gelegentlichen Einsätzen außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit am Abend oder am Wochenende bereit sein.

Wir bieten moderne und familienfreundliche Arbeitsbedingungen, abwechslungsreiche und sinnhafte Aufgaben in einem kompetenten und kollegialen Umfeld, ein 13. Monatsgehalt als Sonderzahlung, Urlaubsgeld, Beihilfe auf Kosten für die Heilfürsorge, Unterstützung bei Einarbeitung und Fortbildung.

Die arbeitsvertraglichen Bedingungen richten sich nach polnischem Recht. Die Vergütung richtet sich nach dem Vergütungsschema der Botschaft Warschau für Lokal Beschäftigte. Das Anfangsgehalt beträgt monatlich 2.276,80 PLN brutto.

Vor der Einstellung sind eine Gesundheitsuntersuchung und eine Sicherheitsüberprüfung erforderlich. Ihre Bereitschaft zur Mitwirkung wird vorausgesetzt. Drittstaatsangehörige müssen darüber hinaus spätestens bei Einstellung über eine gültige Aufenthaltserlaubnis sowie eine gültige Arbeitserlaubnis für das Gastland verfügen.

Später oder unvollständig eingehende Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden.

Auskünfte zur Tätigkeit gibt Herr Brzozowski unter +48 77 423 27 20.

Wir leben Vielfalt und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von kultureller, sozialer oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Menschen werden bei gleicher Eignung nach den gesetzlichen Vorgaben bevorzugt berücksichtigt.

Für das persönliche Auswahlverfahren sollten Sie in der 43. Kalenderwoche 2024 (21. bis 25.10.) zur Verfügung stehen. Eine Erstattung von Reisekosten im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren ist leider nicht möglich.

Das Konsulat versendet keine Empfangsbestätigungen, sondern kontaktiert bis zum 21.10.2024 ausschließlich die Kandidatinnen und Kandidaten, die zum weiteren Auswahlverfahren zugelassen werden.


Weitergehende Informationen über das Konsulat finden Sie unter: https://polen.diplo.de. Informationen zum Datenschutz gem. Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) finden Sie hier


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